Die Mitgliederversammlung des Vereins Berlin Archery Club e.V. hat am 22.01.2023 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Berlin Archery Club e.V.

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Die Jahresbeiträge werden jeweils zum ersten Werktag des jeweiligen Monats des im Aufnahmeantrag angegeben Datums „Beginn der Mitgliedschaft“ eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Sollte kein Lastschrifteinzug hinterlegt sein, müssen die Beiträge jeweils zum 15. des Monats auf das Konto des Vereins überwiesen sein.
  3. Nach Rücksprache mit dem Kassenwart oder der Mitgliederverwaltung kann für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages auch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hier werden zwei Raten angesetzt, die zu einem bestimmten Fälligkeitstermin bezahlt werden müssen.
  4. Der jährliche Beitrag beträgt:
    1. Für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) 180 €
    2. Ermäßigt (Schüler, Studenten, Azubis, Rentner/Senioren) 110 €
    3. Behinderte (ab Behinderungsgrad 20%) 110 €
    4. Ehrenmitglieder kostenfrei
    5. Passive Mitglieder 50 €
    6. Juristische Personen (Basispreis, siehe Punkt 6) 200 €
    7. Funktionäre (Vorstand/Präsidium) 40 €
    8. Gastbeitrag (siehe Punkt 9) 5 €
  5. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr i.H.v. 30,00 €. Bei Wunsch eines Vereins-T-Shirts bei der Aufnahme in den Verein erhöht sich die Aufnahmegebühr auf 65,00 €. Die Gebühr wird nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird. Auch hier gilt bei fehlendem Lastschriftmandat muss bei Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages die Aufnahmegebühr mit überwiesen werden.
  6. Juristische Personen (Firmen, Vereine etc.) haben die Möglichkeit ein Basispaket i.H.v. 200,00 € zu buchen. Dieses beinhaltet die Veröffentlichung der Marke (Logo) sowie einer Verlinkung der Institution auf unserer Website. Auf Wunsch kann ein zur Verfügung gestelltes Werbebanner / - plakat bei Vereinsveranstaltungen ausgehängt werden. Nach Absprache mit dem Vorstand werden Nachlässe auf Veranstaltungen / Events / Kurse gewährt.
  7. Bei Abschluss der Mitgliedschaft willigt jedes Mitglied ein, an Veranstaltungen oder Maßnahmen des Verein freiwillig oder ehrenamtlich teilzunehmen (z.b. Umzüge, Wettkämpfe, Materialoptimierungen etc.).“
  8. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
  9. Der Gastbeitrag gilt für eine Trainings Einheit als Tageskarte und kann nur bei den geleiteten Trainings des Vereines (siehe Webseite) genutzt werden. Im Gast Beitrag ist die Nutzung der Scheiben, Scheibenauflagen sowie der Außenanlage oder Halle inbegriffen. Der Gastbeitrag wird vor Ort vor der genutzten Trainingseinheit entrichtet. Folgende Voraussetzungen berechtigen der Nutzung des Gastbeitrages: bestehende Mitgliedschaft in einem Bogensportverein (Nachweispflicht) der seinen Sitz nicht in Berlin hat. Eine schriftliche Anmeldung, zur Nutzung des Gastbeitrages, muss vor der Inanspruchnahme an den Vorstand (vorstand@berlinarcheryclub.de) gerichtet werden.“

Die Beitragsordnung tritt ab sofort in Kraft.

Bankverbindung

Berlin Archery Club e.V.

IBAN: DE12100100100916192108

BIC: PBNKDEFFXXX

Bank: Postbank